Allgemeine Geschäftsbedingungen
der **rsn Medienagentur GmbH**
## § 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Verträge zwischen der rsn Medienagentur GmbH (nachfolgend „Agentur“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführt.
## § 2 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Tätigkeit der rsn Medienagentur GmbH auf den Gebieten der Marketingberatung, Werbeplanung, Werbegestaltung, Werbemittlung, Media, Produktion sowie angrenzender Leistungen für den jeweiligen Auftraggeber.
## § 3 Vertragsschluss
Angebote der Agentur sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch die Agentur zustande. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Agentur an ihr Angebot nicht gebunden.
## § 4 Vergütung
- Höhe, Zusammensetzung und Berechnung der Vergütung werden im Einzelfall zwischen der Agentur und dem Auftraggeber vereinbart.
- Sofern nicht anders vereinbart, umfasst die Vergütung sämtliche vertraglichen Leistungen einschließlich der Einräumung von Nutzungsrechten gemäß § 5.
- Alternativ kann eine fortlaufende Beratertätigkeit im Rahmen eines Dienstvertrages gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
- Sämtliche Leistungen sind auch dann angemessen zu vergüten, wenn der Vertrag nicht vollständig durchgeführt wird.
- Alle Preise verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Vergütungen sind mit Ablieferung der Arbeiten fällig. Bei umfangreichen oder langfristigen Projekten ist die Agentur berechtigt, Abschlagszahlungen oder Vorschüsse zu verlangen.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
- Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
## § 5 Entwürfe, Urheber- und Nutzungsrechte, Quellcode
- Sämtliche von der Agentur erstellten Arbeiten sind urheberrechtlich geschützt.
- Änderungen, Bearbeitungen oder Nachahmungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
- Entwürfe, Konzepte und Ideen sind auch dann zu vergüten, wenn sie nicht verwendet werden. In diesem Fall werden keine Nutzungsrechte eingeräumt.
- Urheber- und Eigentumsrechte verbleiben grundsätzlich bei der Agentur.
- Bearbeitungsrechte sowie die Herausgabe von Quellcode bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung und werden erst nach vollständiger Zahlung wirksam.
- Die Agentur räumt dem Auftraggeber die für den Vertragszweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein.
- Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
- Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
- Die Agentur ist berechtigt, die erstellten Arbeiten zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
## § 6 Leistungszeit
Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
## § 7 Fremdleistungen
Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte einzuschalten. Soweit Fremdleistungen im Namen des Auftraggebers beauftragt werden, stellt dieser der Agentur die erforderlichen Vollmachten zur Verfügung.
## § 8 Haftung und Gewährleistung
- Offensichtliche Mängel sind der Agentur innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt.
- Mängel einzelner Leistungsbestandteile berechtigen nicht zur Beanstandung der Gesamtleistung.
- Die Agentur ist nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt.
- Die Agentur haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und maximal auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.
- Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
## § 9 Geheimhaltung
Die Agentur verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen, auch über die Vertragsdauer hinaus.
## § 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der rsn Medienagentur GmbH.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
## § 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
## § 12 Textform
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
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